Compredict

Beitragsbild: TU Darmstadt/Andrea Janssen

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Die Gründer der Compredict GmbH, zu denen auch Wirtschaftsingenieur Dr. Rafael Fietzek gehört, sind beim Preis ‘Digitales Start-up des Jahres’ des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem zweiten Platz ausgezeichnet worden. Sie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 30.000 Euro. Compredict hat eine Software entwickelt, die in Echtzeit während der Autofahrt mit den bereits im Fahrzeug vorhandenen Sensoren Informationen zur Belastung der Fahrzeugteile erhebt. Aus diesen Informationen erstellt die Software ein Nutzungsprofil und berechnet die jeweilige Rest-Lebensdauer der belasteten Fahrzeugkomponenten.

Wie Compredict mitteilt, können Autohersteller und -zulieferer mit Hilfe der Software erkennen, wie eingesetzte Fahrzeugkomponenten in der Praxis tatsächlich beansprucht werden – und dann beispielsweise mit konstruktiven Verstärkungen die Zuverlässigkeit erhöhen oder bei Überdimensionierung das Gewicht reduzieren. Autobesitzern wiederum will Compredicter ermöglichen, ausfallgefährdete Fahrzeugteile zu erkennen und gegebenenfalls vorsorglich warten zu lassen. Personenbezogene Nutzungsdaten, die beispielsweise Rückschlüsse auf an bestimmten Orten gefahrene Geschwindigkeiten zulassen, werden dem Unternehmen zufolge nicht erhoben.

Compredict bereits mehrfach ausgezeichnet

Compredict wurde mit dem Exist-Gründerstipendium gefördert und in diesem Rahmen vom Innovations- und Gründungszentrum Highest an der TU Darmstadt betreut. Der zweite Platz beim Preis ‘Digitales Start-up des Jahres’ ist nicht die erste Auszeichnung für das Gründungsteam. 2017 erhielten sie einen Hauptpreis des Gründerwettbewerbs Digitale Innovationen und den Sonderpreis Big Data. Im September 2016 waren sie zudem mit dem Johann Puch Automotive Award for Open Innovation vom Automobilzulieferer Magna prämiert worden.

Für den Preis ‘Digitales Start-up des Jahres’ können sich Jungunternehmen aus den Gründungsinitiativen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bewerben. Neben dem ‘Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen’ gehören dazu Förderprogramme wie ‘Exist – Existenzgründungen aus der Wissenschaft’ oder der ‘German Accelerator’. Zudem müssen die Gründerinnen und Gründer in den vergangenen zwölf Monaten einen Mindestumsatz von 100.000 Euro erwirtschaftet haben.

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